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Pfandrechtgläubiger müssen zur Sicherstellung der Wertighaltigkeit Ihrer Pfandobjekte im Schadensfall ein erhöhtes Interesse an einer ordnungsmäßen Absicherung haben gegen die üblichen Gefahren und Risiken wie

Gerne übernhemen wir hier die Überprüfung des notwendigen Versicherungsschutzes.

Für Insolvenzverwalter bieten wir ein Full-Service Packet an. Nach erfolgter Mandatierung mittels einem Maklervertrag wird zeitnah eine umfangreiche Prüfung durchgeführt, die folgende Punkte beinhaltet:

Wir haben in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Versicherungsmakler in München ein umfangreiches Deckungskonzept in Gestalt einer Gebäude- und Haus- und Grundbesitzergruppenversicherung entwicklen lassen, die die zeit- und verwaltungstechnische Abwicklung auf ein Minimum reduziert und den Insolvenzverwalter in hohem Maße enthaftet.

Dieser Service bezieht sich selbstverständlich nicht zur auf Gefahren und Risiken in Bezug auf Immobilien, sondern auch auf alle anderen Bereiche, in denen es gilt etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzusichern.

Jede bestehende Versicherungspolice wird darauf hin geprüft, ob es für den Insolvenzverwalter von Vorteil ist, gemäß § 103 InsO anstelle des Schuldners den bestehenden Versicherungsvertrag zu erfüllen oder die Erfüllung anzulehnen, um bestehende Risiken risikoadequat und/oder zu besseren Konditionen neu einzudecken.

Wir kooperieren auf diesem Gebiet mit ausgewählten spezialisierten Maklern, die wir je nach Anforderungsprofil eines Insolvenzverfahrens sachgerecht auswählen und hinzuziehen.