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Immobilienkredit-Workout

Grundsätzlich ist bei der Verwertung von problembehafteten Immobilien ein freihändiger Verkauf vorzuziehen, da Immobilien, die mit dem Makel der Zwangsversteigerung versehen sind, ohne entsprechende Betreuung, von wenigen Spezialsituationen einmal abgesehen, erfahrungsgemäß nur mit einem deutlichen Abschlag auf den Verkehrswert verwertet werden können.

Zudem ist das Zwangsversteigerungsverfahren mit Kosten behaftet, die den im Regelfall geringen Versteigerungserlös zusätzlich noch mindern.

Wir haben uns auf die Beratung unserer Mandanten von Immobilien in Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren spezialisiert. Hierbei handelt es sich um die Vorbereitung zur Verwertung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften, einzelnen Wohnungen, ganzen Wohnanlagen, Wohn- und Geschäftshäusern sowie Baugrundstücken optimaler Weise noch vor oder während Zwangsversteigerungsverfahren bzw. ab Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens.

Die Auftragsübernahme erfolgt im Outsourcing, d. h. Übernahme der Betreuung von Immobilien aus notleidenden Krediten im Raum Oberbayern.

Unser oberstes Ziel ist es auf dem Verhandlungsweg einen freihändigen Verkauf der Immobilien zu realisieren, auch wenn das Zwangsverseigerungsverfahren schon beantragt bzw. angeordnet sein sollte. Denn die Zwangsversteigerung halten wir für das schlechteste Mittel, um einen optimalen Erlös zu erzielen.

Nur wenn mit den beteilgten Parteien kein Einvernehmen bezüglich einem Freihandverkauf erzielt bzw. die Sicherstellung der Lastenfreiheit auf dem Verhandlungswege nicht erreicht werden kann, ist die Beseitigung der Belastungen des Grundbuchs im Rahmen einer Zwangsversteigerung angezeigt.

Folgende Dienstleistungen erbringen wir im Rahmen unserer Mandatierung:

Wir übernehmen auch die Betreuung und das Reporting für die Planung, Koordination und Organisation von Fertigstellungsmaßnahmen bei Bauvorhaben, die durch den insolventen Bauherrn/Bauträger nicht mehr vollendet werden konnten.

Wir sind gerne bereit Kontakte zu allen Fachspezialisten in unserem Netzwerk herzustellen.

Die Honorierung unserer Dienstleistung richtet sich nach Umfang der gewünschten Tätigkeiten, Verkehrswert und Schierigkeitsgrad.

Von unseren Mandanten an unsere Netzwerkpartner erteilte Aufträge, wie z.B. Immobilienmakler im Falle der gewünschten Vermarktung eines Objekts, werden direkt zwischen Mandant und jewiligen Netzwerkpartnern abgerechnet.

Aufträge zur Betreuung von nicht vermarktbaren Schrottimmobilien, von Gewerbeimmobilien, von Industrieanlagen und von Spezialliegenschaften mit fehlender Drittverwendungsfähigkeit nehmen wir nicht an!