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Grundpfandrechtgläubiger müssen zur Sicherstellung der Wertighaltigkeit Ihrer Pfandobjekte im Schadensfall ein erhöhtes Interesse an einer ordnungsmäßen Absicherung haben gegen die üblichen Gefahren und Risiken wie

Gerne veranlassen wir hier zeitnah eine umfangreiche Prüfung des notwendigen Versicherungsschutzes durch verbundene Versicherungsmakler.

Die Überprüfung beinhaltet folgende Punkte:

Wir haben in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Versicherungsmakler in München ein umfangreiches Deckungskonzept in Gestalt einer Gebäude- sowie Haus- und Grundbesitzergruppenversicherung entwicklen lassen, was die zeit- und verwaltungstechnische Abwicklung auf ein Minimum reduziert und speziell einen Insolvenzverwalter in hohem Maße enthaftet.

Dieser Service bezieht sich selbstverständlich nicht zur auf Gefahren und Risiken in Bezug auf Immobilien, sondern auch auf alle anderen Bereiche, in denen es gilt etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzusichern.

Jede bestehende Versicherungspolice wird darauf hin geprüft, ob es für den Insolvenzverwalter von Vorteil ist, gemäß § 103 InsO anstelle des Schuldners den bestehenden Versicherungsvertrag zu erfüllen oder die Erfüllung abzulehnen, um bestehende Risiken risikoadequat und/oder zu besseren Konditionen neu einzudecken.

Wir kooperieren auf diesem Gebiet mit ausgewählten, auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten Versicherungsmaklern, die wir je nach Anforderungsprofil eines Insolvenzverfahrens sachgerecht auswählen und unseren Mandanten an die Hand geben.